Sie können als steuerlich ansässig in Andorra gelten, wenn Sie sich während eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in Andorra aufhalten. Das bedeutet, dass die Steuerresidenz nach diesem Anwesenheitstest grundsätzlich ab dem 184. Tag beginnt. Sporadische Abwesenheiten können als Tage in Andorra gezählt werden, sofern Sie nicht Ihre Steuerresidenz in einem anderen Land nachweisen können. Auch andere Kriterien, wie der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Interessen in Andorra, können eine Steuerresidenz begründen, selbst wenn Sie 183 Tage nicht überschreiten.
https://www.govern.ad/ca/l/4191384