Sie können als steuerlich ansässig in den VAE gelten, wenn Sie sich innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten mindestens 90 Tage in den VAE aufhalten. Das Erreichen der 90-Tage-Grenze allein ist nicht ausreichend: Sie müssen außerdem Staatsangehöriger der VAE oder eines anderen GCC-Mitgliedstaates sein oder über eine gültige Aufenthaltserlaubnis der VAE verfügen und entweder einen dauerhaften Wohnsitz in den VAE haben oder dort einer Beschäftigung oder geschäftlichen Tätigkeit nachgehen. Diese Regel erfasst nur die Voraussetzung der physischen Anwesenheit; prüfen Sie die zusätzlichen Voraussetzungen separat.
https://tax.gov.ae/en/services/issuance.of.tax.certificates.aspx