Für Inhaber einer Daueraufenthaltsbescheinigung. Verbringen Sie mindestens 30 Tage pro Kalenderjahr in Antigua und Barbuda, verteilt auf einen oder mehrere Aufenthalte. Erfasst wird nur die Anwesenheitsvoraussetzung für die steuerliche Ansässigkeit.
https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-issue-focus/aeoi/antigua-and-barbuda-tax-residency.pdf