Erfassen Sie Ihre Aufenthaltstage in Argentinien innerhalb eines manuell gewählten Zeitraums von 12 Kalendermonaten ab Beginn Ihres maßgeblichen Aufenthalts mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung. Bei 365 Tagen entsprechen 275 Anwesenheitstage höchstens 90 Abwesenheitstagen; bei 366 Tagen verwenden Sie 276. Das Erreichen dieser Zahl vor Ablauf des Zeitraums begründet keine Steueransässigkeit: Die vollen 12 Monate müssen verstrichen sein. Dies ist eine Planungshilfe, keine rechtliche Feststellung. Aufenthaltsstatus, Ausnahmen und gesetzliche Regeln zur Tageszählung sind zusätzlich zu prüfen. Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ist eine eigenständige Grundlage für die Steueransässigkeit.
https://servicioscf.afip.gob.ar/publico/abc/ABCpaso2.aspx?cat=2568
Steueransässigkeit in Argentinien — Aufenthaltstage
275 Tage in einem selbst gewählten 12-Monats-Zeitraum