Sie können in Belarus steuerlich ansässig werden, wenn Sie sich während eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in Belarus aufhalten. Zusätzliche Regeln können die Berechnung der Aufenthaltstage beeinflussen, und gesonderte Ansässigkeitsregeln können gelten, wenn Sie in keinem anderen Land als steuerlich ansässig gelten.
https://nalog.gov.by/inspectorates/reference/imns-gomel-region/clarifications/13893