Sie können in der Schweiz steuerlich ansässig werden, wenn Sie sich mindestens 30 Tage in der Schweiz aufhalten und dabei erwerbstätig sind. Vorübergehende Unterbrechungen unterbrechen den maßgeblichen Aufenthalt nicht. Diese Regel erfasst nur die Aufenthaltstage in der Schweiz; stellen Sie sicher, dass die Voraussetzung der Erwerbstätigkeit auf Sie zutrifft.
https://www.estv.admin.ch/estv/en/home/fta/swiss-tax-system/swiss-tax-system.html
Steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz — 30 Tage mit Erwerbstätigkeit
30 Tage in der Schweiz bei Erwerbstätigkeit