Sie können in der Schweiz steuerlich ansässig werden, wenn Sie sich mindestens 90 Tage in der Schweiz aufhalten, ohne erwerbstätig zu sein. Vorübergehende Unterbrechungen unterbrechen den maßgeblichen Aufenthalt nicht. Diese Regel erfasst nur die Aufenthaltstage in der Schweiz; stellen Sie sicher, dass die Voraussetzung der fehlenden Erwerbstätigkeit auf Sie zutrifft.
https://www.estv.admin.ch/en/the-swiss-tax-system-publication