Eine Person ohne Wohnsitz in China gilt grundsätzlich als in China steuerlich ansässig, wenn sie sich innerhalb eines Kalendersteuerjahres (1. Januar–31. Dezember) mindestens 183 Tage in China aufhält. Für Personen ohne Wohnsitz gilt in China eine besondere Regel zur Tageszählung: Ein Tag wird nur gezählt, wenn der Aufenthalt in China an diesem Tag mindestens 24 Stunden dauert. Ankunfts- und Abreisetage können daher unberücksichtigt bleiben. Personen mit Wohnsitz in China können unabhängig von der Anzahl der Aufenthaltstage steuerlich ansässig sein. Dieser Tracker bildet daher nur den 183-Tage-Anwesenheitstest ab.
https://www.chinatax.gov.cn/eng/c102962/c102967/c102997/c103004/c5245849/content.html
Steuerliche Ansässigkeit in China — 183 Tage
183 Tage in einem Kalenderjahr