Wer sich innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in Zypern aufhält, erfüllt die 183-Tage-Regel für die steuerliche Ansässigkeit. Anreisetage zählen mit, Abreisetage nicht. Anreise und Abreise am selben Tag zählen als Tag in Zypern; Abreise und Rückkehr am selben Tag als Tag außerhalb Zyperns. Bei Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen kann auch eine separate 60-Tage-Regel gelten.
https://taxsummaries.pwc.com/cyprus/individual/residence
Steuerliche Ansässigkeit in Zypern
Mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr