Verbringen Sie mindestens 60 Tage im Kalenderjahr in Zypern. Diese Tageszahl allein begründet noch keine steuerliche Ansässigkeit: Sie müssen auch die weiteren Voraussetzungen der 60-Tage-Regel erfüllen, darunter nicht mehr als 183 Tage in einem einzelnen anderen Land verbringen, über einen dauerhaften Wohnsitz in Zypern verfügen und eine qualifizierende geschäftliche Tätigkeit, Beschäftigung oder Direktorenfunktion in Zypern haben.
https://www.pwc.com.cy/en/publications/assets/tff-eng-2026.pdf
Steuerlicher Wohnsitz in Zypern – 60-Tage-Regel
60 Tage pro Kalenderjahr