Sie können den tschechischen Aufenthaltstest für die steuerliche Ansässigkeit erfüllen, wenn Sie sich während eines Kalenderjahres mindestens 183 Tage in Tschechien aufhalten, entweder zusammenhängend oder in mehreren Zeiträumen. Jeder angefangene Aufenthaltstag zählt, einschließlich der Ankunfts- und Abreisetage. Dies ist nur der Test der physischen Anwesenheit: Sie können auch aufgrund eines entsprechenden ständigen Wohnsitzes in Tschechien als steuerlich ansässig gelten, und ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen kann die endgültige Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit ändern.
https://financnisprava.gov.cz/cs/dane/dane/dan-z-prijmu/dotazy-a-odpovedi/dan-z-prijmu-fyzickych-osob/aktualne-k-dani-z-prijmu-fyzickych-osob-2025