Für eine Steuerermäßigung nach §33A des dänischen Ligningsloven muss ein qualifizierender beruflicher Auslandsaufenthalt grundsätzlich mindestens 6 Monate dauern, wobei Sie während dieses Zeitraums höchstens 42 Tage in Dänemark verbringen dürfen. Legen Sie Start- und Enddatum entsprechend Ihrem qualifizierenden Auslandsaufenthalt fest. Dieser Tracker überwacht nur die 42-Tage-Grenze in Dänemark; weitere Voraussetzungen des §33A müssen ebenfalls erfüllt sein.
https://skat.dk/borger/udlandsforhold/du-bor-i-danmark-og-arbejder-i-udlandet