Sie werden in Dänemark grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie sich länger als 6 Monate ununterbrochen in Dänemark aufhalten. Kurze Auslandsaufenthalte zu Urlaubs- oder ähnlichen Zwecken können weiterhin als Teil des ununterbrochenen Aufenthalts gelten. Die volle Steuerpflicht gilt ab Beginn des Aufenthalts. Dieser Tracker verwendet 183 Tage als Näherungswert für die gesetzliche „mehr als 6 Monate“-Regel. Die Steuerpflicht kann auch durch die Begründung eines Wohnsitzes in Dänemark entstehen, unabhängig von diesem Tracker.
https://skat.dk/en-us/individuals/taxation-in-denmark/tax-liability
Steuerliche Ansässigkeit in Dänemark — 6-Monats-Regel
Volle Steuerpflicht nach mehr als 6 Monaten in Dänemark