Steuerlicher Wohnsitz in Spanien
Mehr als 183 Tage in Spanien im aktuellen Kalenderjahr
Sie können als in Spanien steuerlich ansässig gelten, wenn Sie sich während des Kalenderjahres mehr als 183 Tage in Spanien aufhalten. Eine steuerliche Ansässigkeit in Spanien kann auch entstehen, wenn sich der Hauptmittelpunkt oder die Basis Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten oder Interessen in Spanien befindet. Gelegentliche Abwesenheiten können bei der Berechnung der 183 Tage berücksichtigt werden, sofern keine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land nachgewiesen wird.