EU-Bürger, die sich länger als drei Monate ununterbrochen in Finnland aufhalten, müssen ihr Aufenthaltsrecht registrieren lassen. Diese Erinnerung nach 90 Tagen ist ein Näherungswert; drei Kalendermonate entsprechen nicht immer 90 Tagen. Sie bezeichnet keine maximal zulässige Aufenthaltsdauer. Prüfen Sie Ihre Registrierungsfrist und deaktivieren Sie die Erinnerung nach der Registrierung.
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