Ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Frankreich innerhalb eines Kalenderjahres kann darauf hindeuten, dass Frankreich Ihr Hauptaufenthaltsort ist und Sie dort steuerlich ansässig sind. Frankreich kennt jedoch mehrere unabhängige Kriterien für die Steuerresidenz, darunter Wohnsitz bzw. Haushalt, hauptsächliche berufliche Tätigkeit und Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen. Auch Steuerabkommen können die nationalen Regeln überlagern. Verwenden Sie diese Regel als Indikator anhand der Aufenthaltstage, nicht als endgültige Bestimmung der Steuerresidenz.
https://www.impots.gouv.fr/resident-de-france