Sie können für das gesamte laufende Steuerjahr als steuerlich ansässig in Georgien gelten, wenn Sie sich während eines beliebigen zusammenhängenden Zeitraums von 12 Kalendermonaten, der in diesem Steuerjahr endet, mindestens 183 Tage in Georgien aufhalten. Jeder angebrochene Tag zählt grundsätzlich als Anwesenheitstag. Sonderregeln können bestimmte Tage ein- oder ausschließen. Verwenden Sie diesen Tracker daher als Orientierung und prüfen Sie die offiziellen Regeln für Ihre Situation.
https://www.matsne.gov.ge/en/document/view/1043717