Sie können als steuerlich in Griechenland ansässig gelten, wenn Sie sich innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums insgesamt mehr als 183 Tage in Griechenland aufhalten. Die steuerliche Ansässigkeit nach diesem Test gilt ab dem ersten Tag Ihrer Anwesenheit in Griechenland. Dieser Tageszählungstest gilt nicht, wenn Sie sich ausschließlich zu touristischen, medizinischen, therapeutischen oder ähnlichen privaten Zwecken in Griechenland aufhalten und Ihr Aufenthalt einschließlich kurzer Auslandsaufenthalte 365 Tage nicht überschreitet. Griechenland kennt außerdem weitere Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit, darunter den ständigen oder Hauptwohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt und den Mittelpunkt der Lebensinteressen.
https://aade.gr/en/greeks-abroad-non-residents/income-taxation/tax-residence-natural-persons-itc