Sie können in Indonesien steuerlich ansässig werden, wenn Sie sich innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Indonesien aufhalten. Eine steuerliche Ansässigkeit kann auch entstehen, wenn Sie in Indonesien wohnen oder sich während eines Steuerjahres mit der Absicht, dort zu wohnen, in Indonesien aufhalten. Diese Regel erfasst nur den Anwesenheitstest.
https://www.pajak.go.id/en/artikel/tax-return-reporting-foreign-citizens-indonesia