In Island besteht grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht, wenn Sie sich länger als 183 Tage innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums in Island aufhalten. Bestimmte übliche vorübergehende Abwesenheiten, etwa Urlaubsreisen, können nach isländischem Steuerrecht ebenfalls berücksichtigt werden. Verwenden Sie diese Regel als Hilfe zur Tageszählung und klären Sie Ihren individuellen Steuerstatus mit den isländischen Steuerbehörden oder einem Steuerberater.
https://www.skatturinn.is/einstaklingar/skattskylda/almenn-skattskylda/
Island Steuerwohnsitz — 183-Tage-Test
183 Tage in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum verfolgen