Sie können in Italien als steuerlich ansässig gelten, wenn Sie sich während des überwiegenden Teils des Steuerjahres physisch in Italien aufhalten – mindestens 183 Tage in einem normalen Jahr bzw. 184 Tage in einem Schaltjahr. Die physische Anwesenheit ist nur eines der Kriterien für die italienische Steueransässigkeit; auch Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Italien können zur Steueransässigkeit führen. Diese Regel erfasst ausschließlich die physische Anwesenheit.
Italian Revenue Agency: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/regole-generali-per-persone-fisiche1
Steuerlicher Wohnsitz in Italien
182 Tage in Italien im aktuellen Kalenderjahr