Verfolgen Sie, ob Sie im laufenden Kalenderjahr 183 Tage in Südkorea verbringen. Eine steuerliche Ansässigkeit kann auch entstehen, wenn Sie sich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 183 Tagen in Korea aufhalten, der sich über zwei Steuerjahre erstreckt; verwenden Sie dafür die separate Regel „183 aufeinanderfolgende Tage“. Auch Wohnsitz, Familie und Beschäftigung können unabhängig von der Tageszählung eine steuerliche Ansässigkeit begründen.
https://www.law.go.kr/법령/소득세법
Steuerliche Ansässigkeit in Südkorea — 183 Tage
183 Tage in einem Kalenderjahr