Sie können als steuerlich ansässig in Kasachstan gelten, wenn Sie sich während eines beliebigen aufeinanderfolgenden 12-Monats-Zeitraums mindestens 183 Kalendertage in Kasachstan aufhalten. Ankunfts- und Abreisetage werden mitgezählt. Kasachstan wendet außerdem einen separaten Test zum Mittelpunkt der Lebensinteressen an, sodass eine steuerliche Ansässigkeit auch dann bestehen kann, wenn Sie 183 Tage nicht erreichen.
https://www.gov.kz/situations/770/intro?lang=en
Steuerlicher Wohnsitz in Kasachstan — 183 Tage
183 Tage in einem beliebigen aufeinanderfolgenden 12-Monats-Zeitraum