Sie können in Malaysia als steuerlich ansässig gelten, wenn Sie sich während des Kalenderjahres mindestens 182 Tage physisch in Malaysia aufhalten. Malaysia hat außerdem weitere Regeln zur steuerlichen Ansässigkeit, die verbundene Zeiträume sowie Aufenthalte oder Ansässigkeit in vorherigen und folgenden Jahren berücksichtigen; diese Regel erfasst nur den standardmäßigen 182-Tage-Test.
https://www.hasil.gov.my/en/individu/taraf-mastautin/?isStampsSite=false&lang=en