Sie können in Norwegen steuerlich ansässig werden, wenn Sie sich innerhalb eines beliebigen gleitenden Zeitraums von 12 Monaten insgesamt 184 Tage in Norwegen aufhalten. Wird der Schwellenwert im ersten Kalenderjahr Ihres Aufenthalts erreicht, beginnt die Steueransässigkeit grundsätzlich mit Ihrem ersten Aufenthaltstag in Norwegen in diesem Jahr. Verteilen sich die berücksichtigten Tage auf zwei Kalenderjahre, beginnt sie grundsätzlich am 1. Januar des Jahres, in dem der Schwellenwert erreicht wird. Diese Regel erfasst nur, ob das anfängliche Kriterium der Aufenthaltstage erfüllt ist, und berechnet nicht das tatsächliche Anfangsdatum der Steueransässigkeit. Eine einmal begründete Steueransässigkeit endet nicht automatisch, wenn Tage aus dem gleitenden Zeitraum herausfallen; für ihre Beendigung gelten gesonderte Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Wegzug ins Ausland.
https://www.skatteetaten.no/en/person/taxes/get-the-taxes-right/abroad/tax-residence-in-norway-when-moving-to-or-from-norway/