Bei dauerhaft Aufenthaltsberechtigten kann eine Abwesenheit von mehr als zwei Jahren ohne Genehmigung zum Verlust des Status führen. Dieser Tracker verwendet vorsorglich eine Grenze von 730 Tagen.
https://www.gacetaoficial.gob.pa/storage/gacetas/2008/02/25986/GacetaNo_25986_20080226.pdf