Sie können in Pakistan steuerlich ansässig werden, wenn Sie sich während des Steuerjahres mindestens 183 Tage in Pakistan aufhalten. Das normale pakistanische Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Ein zusätzlicher Ansässigkeitstest kann gelten, wenn Sie sich im Steuerjahr mindestens 120 Tage und in den vier vorangegangenen Steuerjahren insgesamt mindestens 365 Tage in Pakistan aufgehalten haben; dieser zusätzliche Test wird von dieser Regel nicht berechnet.
https://www.fbr.gov.pk/section-82/152702