Sie können in Polen steuerlich ansässig werden, wenn Sie sich während des Steuerjahres mehr als 183 Tage in Polen aufhalten. Eine Steuerresidenz kann auch entstehen, wenn sich der Mittelpunkt Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen (Lebensmittelpunkt) in Polen befindet, unabhängig von der Anzahl der dort verbrachten Tage. Doppelbesteuerungsabkommen können die endgültige Bestimmung Ihrer Steuerresidenz beeinflussen.
Polish Ministry of Finance — Tax Residence: https://podatki-arch.mf.gov.pl/en/residents/tax-residence/