Sie können in Rumänien steuerlich ansässig werden, wenn Sie sich innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, der im betreffenden Kalenderjahr endet, mehr als 183 Tage in Rumänien aufhalten. Diese Regel erfasst nur den Anwesenheitstest. Die steuerliche Ansässigkeit in Rumänien kann auch aufgrund anderer Faktoren wie Wohnsitz oder Mittelpunkt der Lebensinteressen entstehen; außerdem können anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen die endgültige Beurteilung beeinflussen. Der gesetzliche Schwellenwert liegt bei mehr als 183 Tagen, sodass dieser Anwesenheitstest grundsätzlich ab Tag 184 erfüllt ist.
https://static.anaf.ro/static/10/Anaf/AsistentaContribuabili_r/Ghid_rezidenta_2023_EN.pdf