Nicht ansässige Arbeitnehmer, die in Singapur höchstens 60 Tage pro Kalenderjahr einer Beschäftigung nachgehen, können für ihre kurzfristigen Beschäftigungseinkünfte von der singapurischen Einkommensteuer befreit sein. Die Befreiung gilt grundsätzlich nicht für Unternehmensdirektoren, öffentliche Künstler oder bestimmte Fachkräfte wie Berater, Trainer oder Coaches. Dieser Tracker verwendet Aufenthaltstage in Singapur als Näherungswert; die IRAS-Regeln basieren auf Beschäftigungstagen, die in manchen Fällen von der tatsächlichen Anwesenheit abweichen können.
https://www.iras.gov.sg/taxes/individual-income-tax/basics-of-individual-income-tax/tax-residency-and-tax-rates/working-out-my-tax-residency
Singapur – Steuerbefreiung bei kurzfristiger Beschäftigung
60 Tage oder weniger pro Kalenderjahr