Sie können in der Slowakei steuerlich ansässig werden, wenn Sie sich während eines Kalenderjahres mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhalten, entweder ununterbrochen oder über mehrere Aufenthalte verteilt. Jeder angefangene oder teilweise Aufenthaltstag zählt. Dieser Anwesenheitstest gilt grundsätzlich nicht, wenn Sie sich ausschließlich zu Studien- oder Behandlungszwecken in der Slowakei aufhalten. Weitere Faktoren, darunter ein ständiger Wohnsitz, eine Wohnung in der Slowakei und anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen, können ebenfalls Ihren endgültigen steuerlichen Ansässigkeitsstatus bestimmen.
https://www.financnasprava.sk/sk/obcania/dane/dan-z-prijmov/obcania-sr-v-zahranici/_1
Steuerliche Ansässigkeit in der Slowakei — 183-Tage-Regel
183+ Tage in der Slowakei innerhalb eines Kalenderjahres