Sie können als in Tunesien steuerlich ansässig gelten, wenn Sie sich während eines Kalenderjahres mindestens 183 Tage in Tunesien aufhalten, unabhängig davon, ob der Aufenthalt ununterbrochen oder auf mehrere Aufenthalte verteilt ist. In Tunesien gelten auch weitere Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit, darunter ein Hauptwohnsitz in Tunesien, die von dieser Regel zur Tageszählung nicht erfasst werden.
https://taxsummaries.pwc.com/tunisia/individual/residence