Wenn Sie nicht in Connecticut ansässig sind, können Sie für Einkommensteuerzwecke als in Connecticut ansässig gelten, wenn Sie während des gesamten Steuerjahres eine ständige Wohnstätte in Connecticut unterhalten und sich in diesem Jahr mehr als 183 Tage dort aufhalten. Diese Regel erfasst nur die Aufenthaltstage und kann weder den steuerlichen Wohnsitz noch die Einstufung einer Wohnstätte als ständig oder die Anwendbarkeit einer Ausnahme bestimmen. Die Bedingung hinsichtlich der Aufenthaltstage wird ab dem 184. Tag erfüllt.
https://portal.ct.gov/drs/individuals/resident-income-tax/tax-information