Sie können als steuerlich ansässig in Delaware gelten, wenn Sie dort über eine Wohnstätte verfügen und sich während des Steuerjahres mehr als 183 Tage in Delaware aufhalten. Dieser Tracker zeigt an, wann Sie den 184. Tag erreichen, kann jedoch nicht feststellen, ob Sie über eine qualifizierende Wohnstätte verfügen. Unabhängig von dieser Tageszählung können Sie auch aufgrund Ihres steuerlichen Wohnsitzes (Domicile) als in Delaware ansässig gelten. Für bestimmte Personen mit Domicile in Delaware kann eine besondere Ausnahme gelten, wenn sie sich innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 18 Monaten mindestens 495 volle Tage im Ausland und höchstens 45 Tage in Delaware aufhalten und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
https://delcode.delaware.gov/title30/c011/sc01/index.html#1103