Wenn Sie in Iowa eine Wohnstätte unterhalten und sich dort während des Steuerjahres mehr als 183 Tage aufhalten, wird widerlegbar vermutet, dass Sie im Bundesstaat eine ständige Wohnstätte unterhalten. Die Erfassung der Aufenthaltstage allein kann weder den Wohnsitz noch die endgültige steuerliche Ansässigkeit bestimmen.
https://www.legis.iowa.gov/docs/iac/chapter/05-13-2026.701.300.pdf