Erfasst die in Maryland verbrachten Tage für die Prüfung der gesetzlichen Steueransässigkeit. Sie können als ganzjährig ansässig gelten, wenn sich Ihr Domizil außerhalb Marylands befindet, Sie jedoch länger als sechs Monate des Steuerjahres eine Wohnstätte in Maryland unterhalten und nutzen und sich mindestens 183 Tage in Maryland aufhalten. Die reine Tageszählung kann nicht feststellen, ob die Voraussetzung einer Wohnstätte erfüllt ist.
https://services.marylandcomptroller.gov/taxes/en/filing-information-for-individual-income-tax?id=kb_article_view&sysparm_article=KB0010130
Gesetzlich steuerlich ansässig in Maryland
183 Tage in einem Kalenderjahr