Wenn Sie nicht in Maine domiziliert sind, dort aber während des gesamten Steuerjahres eine dauerhafte Wohnstätte unterhalten, gelten Sie bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Maine grundsätzlich als in Maine steuerlich ansässig. Jeder angebrochene Tag zählt als voller Tag. Dieser Tracker überwacht ausschließlich die Aufenthaltstage und bestimmt weder Ihr Domizil noch, ob Sie eine dauerhafte Wohnstätte unterhalten. Angehörige der US-Streitkräfte sind von dieser Regelung zur gesetzlichen Ansässigkeit ausgenommen.
https://www.mainelegislature.org/legis/statutes/36/title36sec5102.html