Sie können als in Minnesota steuerlich ansässig gelten, wenn Sie sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in Minnesota aufhalten und Sie oder Ihr Ehepartner in Minnesota eine Wohnstätte mieten, besitzen, unterhalten oder nutzen, die ganzjährig bewohnbar ist und über eigene Koch- und Bademöglichkeiten verfügt. Jeder angebrochene Tag zählt als voller Tag. Ausnahmen gelten für bestimmte Militärangehörige sowie für Einwohner von Michigan oder North Dakota. Gilt die Voraussetzung bezüglich der Wohnstätte nur für einen Teil des Jahres, können Sie als teilweise im Jahr ansässig gelten. Dieser Tracker zählt nur Anwesenheitstage und bestimmt weder den steuerlichen Wohnsitz noch, ob eine Wohnstätte die Voraussetzungen erfüllt, ob Ausnahmen greifen, ob eine Steuererklärungspflicht besteht oder welcher endgültige Steuerstatus gilt.
https://www.revenue.state.mn.us/183-day-rule