Sie können als in New Jersey steuerlich ansässig gelten, wenn Sie dort über eine dauerhafte Wohnstätte verfügen und sich während des Steuerjahres mehr als 183 Tage in New Jersey aufhalten. Die Erfassung der Aufenthaltstage allein bestimmt nicht die steuerliche Ansässigkeit.
https://www.nj.gov/treasury/taxation/njit24.shtml
Steuerlicher Wohnsitz in New Jersey
Mehr als 183 Tage in einem Steuerjahr