Eine Person mit Wohnsitz außerhalb Pennsylvanias kann als gesetzlich ansässig gelten, wenn sie in Pennsylvania eine dauerhafte Wohnstätte unterhält und sich dort im Steuerjahr mehr als 183 Tage, jeweils von Mitternacht bis Mitternacht gerechnet, aufhält. Diese Regel erfasst nur die Anzahl der Tage; das Vorliegen einer dauerhaften Wohnstätte muss separat geprüft werden.
https://www.pa.gov/agencies/revenue/forms-and-publications/pa-personal-income-tax-guide/brief-overview-and-filing-requirements