South Carolina bestimmt die individuelle Steueransässigkeit grundsätzlich anhand des Wohnsitzes. Sofern keine überzeugenden Gegenbeweise vorliegen, begründet ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen während des Steuerjahres die Vermutung der Ansässigkeit. 183 Tage oder weniger belegen keine Nichtansässigkeit. Dieser Tracker zählt nur Anwesenheitstage und kann weder den Wohnsitz bestimmen noch die Vermutung widerlegen.
https://www.scstatehouse.gov/code/t12c006.php