Die Beibehaltung einer Wohnstätte in Utah und ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen dort während des Steuerjahres sind Faktoren, die bei der Bestimmung des steuerlichen Domizils in Utah berücksichtigt werden. Das Erreichen dieses Grenzwerts begründet allein noch keine Ansässigkeit; weitere Tatsachen und Umstände sind zu berücksichtigen.
https://le.utah.gov/xcode/Title59/Chapter10/59-10-S136.html