Wenn Sie während des Steuerjahres insgesamt mehr als 183 Tage eine Wohnstätte in Virginia unterhalten, gelten Sie dort als tatsächlich ansässig, auch wenn Ihr rechtlicher Wohnsitz anderswo liegt. Die bloße Erfassung der Tage kann nicht feststellen, ob Sie eine Wohnstätte unterhalten oder unter eine Ausnahme fallen.
https://law.lis.virginia.gov/vacode/title58.1/chapter3/section58.1-302/