Sie können als gesetzlich steuerlich ansässig in Vermont gelten, wenn Sie dort über eine dauerhafte Wohnstätte verfügen und sich während des Steuerjahres insgesamt mehr als 183 Tage im Bundesstaat aufhalten. Die Anzahl der Tage allein reicht nicht aus: Auch die Voraussetzung einer dauerhaften Wohnstätte muss erfüllt sein.
https://legislature.vermont.gov/statutes/section/32/151/05811
Gesetzliche Steueransässigkeit in Vermont
Mehr als 183 Tage in einem Steuerjahr