Eine Person, die nicht in West Virginia domiziliert ist, kann für Einkommensteuerzwecke als ansässig gelten, wenn sie in West Virginia eine dauerhafte Wohnstätte unterhält und sich während des Steuerjahres insgesamt mehr als 183 Tage dort aufhält. Diese Regel erfasst ausschließlich die in West Virginia verbrachten Tage. Sie kann weder feststellen, ob Sie dort eine dauerhafte Wohnstätte unterhalten, noch ob West Virginia Ihr Domizil ist. Eine in West Virginia domizilierte Person kann unabhängig von diesem 183-Tage-Test aufgrund anderer Regeln als ansässig gelten.
https://tax.wv.gov/Individuals/FrequentlyAskedQuestions/Pages/IndividualsFrequentlyAskedQuestions.aspx
Steuerliche Ansässigkeit in West Virginia (183-Tage-Regel)
Mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr