Zählt die Aufenthaltstage in Südafrika vom 1. März bis zum letzten Februartag. Mehr als 91 Tage erfüllen nur die Bedingung für das aktuelle Steuerjahr im Rahmen des steuerlichen Anwesenheitstests. Dieser Zähler prüft weder die fünf vorherigen Steuerjahre noch bestimmt er die steuerliche Ansässigkeit.
https://www.sars.gov.za/wp-content/uploads/Legal/Notes/LAPD-IntR-IN-2012-04-Resident-definition-natural-person-physical-presence.pdf